Nachrichten - Archiv



Wir gedenken der Verstorbenen
  • Richard Ermisch, geb. 16. Mai 1930 verst. 9. Dez. 2021
  • Herbert Riedel, geb. 3. April 1934 verst. 1. März 2021
  • Erhardt Oertel, geb. 23. Dezember 1943 verst. 30. Mai 2021
  • René Gehre, geb. 13. April 1967 verst. 25. August 2021




11.05.2021 - Gebührenbescheide vom Bundesanzeiger Verlag für das Führen des Transparenzregisters-

Transparenzregister und Geldwäschegesetz

Auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes ist dazu zu lesen (Zitat Anfang) Das "Transparenzregister wurde mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden." (Zitat Ende)
Wer sich noch nicht damit befasste wird sich fragen, was es damit auf sich hat. Man will erreichen, dass Finanz- und Ermittlungsbehörden jederzeit prüfen können, wer in einem Unternehmen 'wirtschaftlich berechtigt' ist und zur Kasse gebeten werden muss. Ein Mittel also, um Steuerschlupflöcher irgendwie zu stopfen und der 'Geldwäsche' zu begegnen. Ob man nun damit einverstanden ist oder nicht, ist so ziemlich egal. Die ganze Angelegenheit ist längst Gesetz!
Sofern man sicher ist, dass die Eintragungen im Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal aktuell sind ist entweder der Gebührenbescheid schon eingetroffen oder wird in den nächsten Tagen wohl im Briefkasten des Vorsitzenden landen, denn die Daten wurden schlicht von einem Register zum anderen übertragen, insofern erübrigte sich für die gemeinnützigen und eingetragenen Vereine eine Anmeldung.
Am ehesten findet man Informationen hierüber direkt bei dem Unternehmen, das im Auftrag der Bundesregierung (als 'beliehener Unternehmer') dieses Register führt. Bundesanzeiger Verlag GmbH  Amsterdamer Straße 192, in 50735 Köln, E-Mail.